Information zu den Kosten
Ich bin Wahl-Psychotherapeutin und verrechne für eine Einheit (50 Minuten) 90 Euro. Das Honorar für die Behandlung muss zunächst selbst bezahlt werden, bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung (Diagnose nach ICD 10) haben PatientInnen die Möglichkeit, Kassenleistung für Psychotherapie in Anspruch zu nehmen. Die Krankenkassen erstatten in diesen Fällen einen Teil der Kosten der Psychotherapie-Sitzungen.
Folgende Unterlagen müssen für den Kostenzuschuss bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden.
Ärztliche Bestätigung
Bezahlte Honorarnote (Original oder Duplikat) mit
detaillierten Angaben zu den erbrachten Leistungen (Diagnose, Behandlungsmethode, Anzahl der Behandlungen (Sitzungen), Art der Behandlung (Einzel- oder Gruppensitzung), Datum und Dauer der einzelnen Sitzungen)
den persönlichen Daten der Patientin/des Patienten (Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer)
Stempel der Leistungserbringerin/des Leistungserbringers
Zahlungsnachweis
bei Barzahlung: Zahlungsvermerk auf der Honorarnote
bei Zahlung mit Erlagschein: Einzahlungsabschnitt (auch Kopie)
bei elektronischer Bezahlung: Nachweis der Abbuchung (z.B. Protokollauszug, Bankauszug usw.)
Die Höhe des Kostenzuschuss ist von der Krankenkassa festgelegt und wird auf ihr Konto rückerstattet.
Haben Sie Fragen?
Ich beantworte sie gerne telefonisch oder im Erstgespräch.